Privatpatient

Infos zur Abrechnung mit privaten Krankenversicherungen

Informationen für Privatpatienten

Die meisten privaten Krankenversicherungen erstatten die Kosten für alternative Behandlungen. Es ist darauf zu achten, welche tariflichen Grenzen Ihr Versicherungsvertrag im Einzelnen hat.

Haben Sie eine Beihilfeberechtigung, so bitten wir Sie uns dies mitzuteilen, da hier andere Abrechnungssätze gelten.

Wir rechnen nach der GebüH (Gebührenverordnung für Heilpraktiker) ab. Bisher hatten unsere Patienten keine großen Probleme, Ihre Kosten im Rahmen Ihres Tarifes erstattet zu bekommen.

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass Sie als Patient, unabhängig möglicher Erstattung durch Versicherungen, Gesamtschuldner des Rechnungsbetrags sind.

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