Zusatz­versicherung

Perfekte Konstellation für gesetzlich Versicherte

Private Zusatz­versicherung für Kosten­erstattung

Bei jedem gesetzlich Versicherten besteht die Möglichkeit eine private Zusatzversicherung für Heilpraktiker abzuschließen.
Die Angebotsvielfalt ist groß.
Bitte befragen Sie hierzu ihren Versicherungsagenten des Vertrauens.

Die häufigsten Unterschiede liegen darin ob:

  • 70, 80 oder 90% der Kosten übernommen werden
  • Maximalerstattungsbetrag im Jahr oder Monat
  • Bestimmte Zusatzleistungen wie z.B. Nahrungsergänzungsmittel, Brille, Zahn
  • Eintrittsvoraussetzungen: Alter, Vorerkrankungen, usw.

Wir rechnen nach der GebüH (Gebührenverordnung für Heilpraktiker) ab. Bisher hatten unsere Patienten keine großen Probleme, ihre Kosten im Rahmen ihres Tarifes erstattet zu bekommen.

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass Sie als Patient, unabhängig möglicher Erstattung durch Versicherungen, Gesamtschuldner des Rechnungsbetrags sind.

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